Grundsätzlich ist in Deutschland die Bezeichnung "Sachverständiger" nicht geschützt. Leider ist immer wieder festzustellen, dass daher auch Anbieter Dienstleistungen im Bereich der Gutachtenerstellung und Beratung andienen, die nicht über eine ausreichende Qualifikation verfügen.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung hingegen erhält nur der Handwerksmeister, der über eine herausragende Qualifikation und ausreichende Sachkenntnis verfügt. Weiterhin muss der Sachverständige persönlich integer sein. Durch die öffentliche Bestellung verpflichtet sich der Sachverständige, regelmäßig an Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Rene Silveira

Unsere Leistungen

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